Aus diesem geht hervor, dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen wird. Auf Grundlage der vom Berufungsgericht unbeanstandet getroffenen Tatsachenfeststellungen sei die Ausübung des Vorkaufsrechts jedenfalls nach Paragraf 26 Nr. 4 BauGB ausgeschlossen gewesen, so der BGH.
Der Milieuschutz ist eine gesetzliche Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung in einem bestimmten Gebiet. Mit dem Milieuschutz sollen Mieter unter anderem vor Luxussanierungen und damit einhergehenden steigenden Mieten geschützt werden. Vermieter können in gewissem Rahmen zwar Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchführen. Die Maßnahmen müssen sie aber vorher genehmigen lassen.
Quellen: bgh.de/gesetze-im-internet.de/bbaug/__26.html/berliner-zeitung.de/anwaltsauskunft.de
© Fotolia